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Bildnis: Luise Caroline von Hochberg

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P O Das aus Marmor gefertigte Reliefmedaillon des württembergischen Hofbildhauers Philipp Jakob Scheffauer zeigt Luise Karoline von Hochberg. Gemäß der Mode um 1800 ist sie in "griechischer" Kleidung und Frisur dargestellt. In der Sammlung des Badischen Landesmuseums findet sich auch das Gegenstück mit der Darstellung ihres Gemahls Karl Friedrich von Baden (Inv.-Nr. 95/939) Luise Karoline (1768-1820) von Hochberg war die Tochter des Durlacher Oberstleutnant Freiherr Ludwig Heinrich Philipp von Geyersberg und seiner Frau Maximiliana Christina, geborene Gräfin von Sponeck. Taufpaten des Mädchens waren der Markgraf und spätere Großherzog Karl Friedrich von Baden (ihr späterer Ehemann) und seine erste Frau Markgräfin Caroline Luise von Baden, die 1783 starb. Luise Karoline erhielt eine standesgemäße Ausbildung. Sie besuchte eine Töchterschule in Colmar. Anschließend wurde sie in Karlsruhe Hofdame bei der badischen Erbprinzessin Amalie (1754-1832). Am 27. November 1787 heiratete Luise Karoline den Markgrafen Karl Friedrich von Baden (1728-1811) und erhielt den Titel der Freifrau von Hochberg. 1796 wurde sie von Kaiser Franz II. in den Rang einer Reichsgräfin erhoben. Dennoch blieb ihre Ehe nicht standesgemäß. Den Titel einer Markgräfin erhielt Luise Karoline nicht. War der Karlsruher Hof zunächst vom Wesen der jungen Frau angetan, so galt sie bald als ehrgeizig, intregant, verschwenderisch und immer darauf bedacht, ihre Geldgier zu befriedigen. Ihr höchstes Ziel aber war es, die Erbberechtigung ihrer Söhne durchzusetzen. Das Paar hatte fünf Kinder, von denen drei das Kindesalter überlebten: Leopold (1790-1852), Wilhelm (1792-1859) sowie Amalie (1895-1869), die 1818 den Fürsten Karl Egon II. zu Fürstenberg (1796-1854) heiratete. 1796 wurde den Söhnen dieser Hochberger Linie der Titel der Grafen von Hochberg zuerkannt. Sie blieben jedoch von der Erbfolge ausgeschlossen. Allerdings hatte ihr Vater Karl Friedrich schon bei der Heirat 1787 verfügt und bekräftigte es noch einmal 1806, dass sie erbberechtigt würden, falls die Nachkommen aus seiner ersten Ehe, die Zähringer Linie, ohne männlichen Erben bleiben würden. Tatsächlich hatte das badische Großherzogspaar Karl (1786-1818) und Stephanie (1789-1860) keinen männlichen Erben. Auch der nachfolgende Großherzog Ludwig (1763-1830), ein Onkel Karls, blieb ohne legitimen Erben. So starb die Zähringer Linie des badischen Fürstenhauses 1830 im männlichen Stamm aus. Da dies noch zu Lebzeiten Großherzog Karls absehbar war, erließ er am 4. Oktober 1817 ein Hausgesetz, das die Männer aus der Hochberger Linie zu erbberechtigten Prinzen und Markgrafen von Baden machte. Diese Regelung wurde 1818 auf dem Aachener Kongress von den Großmächten der Heiligen Allianz (Russland, Österreich, Preußen) anerkannt. Mit der Thronbesteigung Leopolds 1830 wurde der älteste Sohn Luise Karolines badischer Großherzog. Die Nachkommen der Hochberger Linie regierte Baden bis 1918. Literatur: Jan Lauts : Karoline Luise von Baden - ein Lebensbild aus der Zeit der Aufklärung ; Karlsruhe 1980, S. 410-424
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