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Verzierte Tridacna-Muschel (Tridacna squamosa)

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P O Auf der geglätteten Außenseite der Muschelschale befindet sich eine eingeritzte Darstellung. Das Gelenkstück, dessen Kontur einem Kopf ähnelt, zeigt ein Gesicht mit breiter Nase und mandelförmigen Augen mit großer Pupille sowie betonten Augenbrauen. Den Hinterkopf bedeckt ein große Teile der Schalenaußenseite einnehmendes Federmuster, möglicherweise eine Art Federhaube oder -krone. An den Seiten scheinen sich die Federn zu Flügeln zu ordnen. Zwischen den Flügeln zeigt sich eine in einen Kreis eingeschriebene Rosette, umgeben von einer Art Strahlenkranz aus Dreiecken. Der Rosette entsteigt eine kleine, mutmaßlich göttliche Gestalt, von der lediglich der Oberkörper und der bärtige Kopf sichtbar sind. Eine Hand ist zur Brust gelegt, die andere erhoben. Die Muschelinnenseite ziert ein entlang des Randes verlaufendes Bandfries aus Lotosblütenknospen, begleitet von zwei Sphingen. Da der größte Teil des Randes abgebrochen ist, fehlen jedoch Teile der Darstellung. Die Innenseite ist ansonsten unverziert. Der Fundkontext des im Kunsthandel erworbenen Stücks ist nicht bekannt und ob die Kunsthändlerangabe „Rhodos“ als Herkunftsangabe stimmt, ist nicht gesichert. Mit gravierten Darstellungen dekorierte Tridacna-Muscheln wurden vor allem im östlichen Mittelmeerraum, im Orient und Ägypten, vorwiegend im häuslichen Bereich, in Griechenland, Italien und Kleinasien, vor allem in Heiligtümern, gefunden. In einigen dieser Muscheln wurden Spuren einer grünlichen Substanz nachgewiesen, bei der es sich vermutlich um Reste eines Schminkstoffs handelt. Die Muschel könnte als Schminkpalette genutzt und zum Anrühren von Schminke gedient haben, die zur Verschönerung von Kultpersonal oder Götterstatuen verwendet wurde. Die Form der Muschel lässt auch an eine Libation flüssiger und fester Substanzen denken. Die Dekoration mit Götter- und Sphingendarstellungen, denen man eine übelabwehrende und segensfördernde Wirkung zuweist, spricht ebenfalls für einen Gebrauch bei religiösen Zeremonien, die natürlich auch in Privathaushalten vollzogen werden konnten.
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