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2 Taler = 3 1/2 Gulden

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P O Schritte zur Vereinheitlichung der Währung in Deutschland wurden bereits vor der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 unternommen. Als souveräne Staaten, die sie vor der Reichsgründung waren, besaßen die einzelnen deutschen Staaten das Recht, eigene Münzen zu prägen und in Umlauf zu bringen. Spätestens mit der Gründung des Deutschen Zollvereins, dem 1835 auch das Großherzogtum Baden beitrat, erkannte man jedoch die Notwendigkeit, diese Währungen in ein festes Verhältnis untereinander zu bringen, um den Umtausch von Münzen und damit auch den Warenfluss innerhalb Deutschlands zu erleichtern. Wichtige Schritte zu dieser Angleichung waren die Münzkonventionen von München 1837, durch die die süddeutschen Währungen vereinheitlicht, sowie die Dresdner Konvention von 1838, mit der die süd- an die norddeutschen Währungen angeglichen wurden. Die wichtigste Übereinkunft war hierbei die Festlegung, dass ein Gulden - die in Süddeutschland verbreitete Währung - in ihrem Wert 4/7 eines norddeutschen Talers entsprechen sollte. Dadurch konnten in allen deutschen Ländern Münzen zu 2 Talern = 3 ½ Gulden geprägt werden, die überall den selben Wert besaßen und als "Vereinsmünzen" bezeichnet wurden. Bei der Gestaltung dieser Münzen folgte man in Baden auf der Vorder- oder Aversseite der klassischen Form der Münzgestaltung, die das Porträt des regierenden Fürsten zeigt. Auf der Rück- oder Reversseite favorisierte man in Baden zuerst die Nennung des Münzwerts (Nominal) in einem Eichenkranz, ehe man ab 1845 auf die Darstellung des badischen Wappens umschwenkte. Im Unterschied zu kleineren Nominalen zeigt der Vereinsdoppeltaler das Wappen in seiner großen Form mit Mantel und drei abgehängten Orden: Dem Hausorden der Treue (Fidelitas-Orden), dem Militärischen Carl Friedrich Verdienst-Orden und dem Orden vom Zähringer Löwen. Lit.: Friedrich Wielandt: Badische Münz- und Geldgeschichte, Dritte Auflage Karlsruhe 1979, S. 306-318
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