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Grabstele des Lucius Ferridius Felix und des Sklaven Modestus

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P O Die Grabstele wurde 1974 im heutigen Küssaberg-Rheinheim im Bereich des spätantiken Brückenkopfes gefunden. Ursprünglich war sie wohl an der Gräberstraße der unweit gelegenen römischen Siedlung Tenedo (Bad Zurzach) aufgestellt. Sie kann aufgrund der Ausführung und des Formulars der Grabinschrift in die frühe römische Kaiserzeit, zwischen etwa 20 und 50/60 n. Chr., datiert werden. Diese lautet: "Für Lucius Ferridius Felix, Freigelassenen des (Ferridius) Balbus, und Modestus, den Sklaven, der Herkunft nach Treverer, der 18 Jahre alt wurde, hat der (d.h. des Felix) Erbe (diesen Grabstein) errichtet". Genannt werden zwei Verstorbene, L. Ferridius Felix, der offenbar von einem (L. Ferridius) Balbus freigelassen worden war, und Modestus, der wohl Sklave (servus) desselben Balbus gewesen ist. Modestus verstarb mit 18 Jahren, eine Altersangabe für Felix fehlt. Bemerkenswert ist die Herkunftsangabe des Modestus als Treverer, als Angehöriger jenes keltisch-germanischen Stammes, dessen Verbreitungsgebiet der untere Moselraum mit der Metropole Trier (Augusta Treverorum) bildete. Derartige Angaben sind für Sklaven eher ungewöhnlich. Diese Information lässt auf ein intensives Bewusstsein seiner ethnischen Zugehörigkeit schließen, das gerade die Treverer kennzeichnete. Man kann daher annehmen, dass Modestus selbst in Unfreiheit geraten war und nicht etwa einer alten Sklavenfamilie angehörte. Nichts Näheres erfahren wir zur Biographie des Felix, jedoch war von den beiden genannten Grabinhabern allein er im Rechtssinn uneingeschränkt geschäfts- und "testierfähig", d.h. berechtigt, vor Gericht als Zeuge aufzutreten. Zwar konnten sich tüchtige Sklaven, wenn sie den ihnen überlassenen Besitz entsprechend vermehrten, freikaufen, die augusteische Gesetzgebung verbot aber eine Freilassung vor dem dreißigsten Lebensjahr. Dieses könnte der Grund sein, warum nur Felix Freigelassener (libertus) war, dieser Status aber für Modestus längerfristig in Aussicht stand.
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